E-Firmenwagenrechner
Auf Strom umsteigen und Steuern sparen.
Ihr Vorteil: Niedrigere Steuern bei Nutzung eines E-Dienstautos
Ab 2019 greift eine weitere steuerliche Entlastung bei der Neuanschaffung strombetriebener Dienstwagen: Bei Kauf oder Leasing eines strombetriebenen Dienst-Pkw halbiert sich die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils von einem auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, während die Nutzung eines konventionellen Dienst-Pkw unverändert mit einem Prozent abgegolten wird. Die Neuregelung gilt für alle Dienst-Elektroautos, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 erworben oder geleast werden.
Errechnen Sie hier Ihre Steuer-Ersparnis!
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Covid-19 Konjunkturpakets beschlossen, die Bemessungsgrenze zur pauschalen 0,25%-Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen von 40.000 auf 60.000 Euro zu erhöhen.
Berechnen Sie Ihre mögliche Ersparnis bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges als Dienstwagen.
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